April 2021
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 6583 29.04.2021 M & F Bewirtungs-GmbH, Auf dem Godesberg 5, 53177 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2021
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 23961 28.04.2021 MC Bau GmbH, Schweidnitzer Weg 17, 53119 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2021
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 19751 14.04.2021 ENFINITY GERMANY GmbH, Rheinstraße 1, 53179 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2021
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 24161 09.04.2021 D & I Concept Bau GmbH, Mühlenstr. 37, 53332 Bornheim. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.
April 2021
Amtsgericht Bonn
Beabsichtigte Löschungen
HRB 13853 06.04.2021 Schallehn Beteiligungsgesellschaft mbH, Am Arndtplatz 16, 53173 Bonn. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf einen Monat festgesetzt.